Sie nimmt kollektiv Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz wahr (siehe Art. 15 der europäischen Urheberrechts-Richtlinie 2019/790 bzw.
§ 76f Abs. 1 Urheberrechtsgesetz). Sie ist Eigentum des Trägervereins Verein VG Newsmedia, dessen Mitglieder durch die Unterzeichnung eines Wahrnehmungsvertrages – und damit der Einräumung der Rechtewahrnehmung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage – auch Mitglieder des Vereines werden und die Belange der Gesellschaft durch die Mitgliederversammlung bzw. Mitgliederhauptversammlung bestimmen können. Die aus der Rechtewahrnehmung erzielten Einnahmen werden nach Abzug der angefallenen Verwaltungskosten vollumfänglich auf Basis von Verteilungsplänen an die Bezugsberechtigten ausgeschüttet. Daher ist die VG Newsmedia GmbH nicht auf Gewinn gerichtet.