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Presseverleger, die ihre Rechte an die VG Newsmedia GmbH übertragen möchten, schließen mit der Verwertungsgesellschaft einen Wahrnehmungsvertrag. In diesem entscheiden sie, welche Wahrnehmungsbereiche sie der VG Newsmedia übertragen.

Ab diesem Zeitpunkt kann die VG Newsmedia die Inhalte des Presseverlegers lizensieren.

Dazu werden mit den Tech-Unternehmen Nutzungsverträge abgeschlossen und die Lizenzen monetarisiert.

Die Einnahmen aus den Lizenzen werden auf Basis von Verteilungsregeln an die Rechteinhaber verteilt.

Jeder Presseverleger kann einen Wahrnehmungsvertrag abschließen, dies ist an keine Mitgliedschaft in einem Verein gebunden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
office@vg-newsmedia.at.

Folgende Presseverlage sind Mitglieder der VG Newsmedia:

Mitgliederverzeichnis
(in Bearbeitung)

Die Einnahmen der VG Newsmedia werden nach festen Regeln unter ihren Mitgliedern verteilt. Die allgemeinen Grundsätze für die Verteilung sowie die Verteilungsregeln finden Sie hier:

Verteilungsregeln
(in Bearbeitung)
Allgemeine Grundsätze
Allgemeine Grundsätze der VG Newsmedia

Beschwerdemöglichkeit für Mitglieder und Bezugsberechtigte

Gemäß § 63 Abs. 1 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 haben Verwertungsgesellschaften für ihre Mitglieder, Bezugsberechtigten und Verwertungsgesellschaften, für die sie Rechte wahrnehmen, ein Beschwerdemanagement einzurichten. Die Beschwerden können in elektronischer Form eingebracht werden. Für Beschwerden im Sinne des § 63 Abs. 1 VerwGesG 2016 richten Sie diese bitte an:

VG Newsmedia GmbH
Schottenring 12/5, 1010 Wien

bzw.

office@vg-newsmedia.at