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Mit Unterzeichnung des Wahrnehmungsvertrages wird Ihr Presseverlag gleichzeitig auch Mitglied im Verein VG Newsmedia (außer Sie nehmen explizit davon schriftlich Abstand) und die VG Newsmedia GmbH nimmt die von Ihnen eingeräumten Rechte wahr.
Wahrnehmungsvertrag
(in Bearbeitung)

Folgende Presseverlage sind Mitglieder der VG Newsmedia:

Mitgliederverzeichnis
(in Bearbeitung)

Die Einnahmen der VG Newsmedia werden nach festen Regeln unter ihren Mitgliedern verteilt. Die allgemeinen Grundsätze für die Verteilung sowie die Verteilungsregeln finden Sie hier:

Verteilungsregeln
(in Bearbeitung)
Allgemeine Grundsätze
(in Bearbeitung)

Beschwerdemöglichkeit für Mitglieder und Bezugsberechtigte

Gemäß § 63 Abs. 1 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 haben Verwertungsgesellschaften für ihre Mitglieder, Bezugsberechtigten und Verwertungsgesellschaften, für die sie Rechte wahrnehmen, ein Beschwerdemanagement einzurichten. Die Beschwerden können in elektronischer Form eingebracht werden. Für Beschwerden im Sinne des § 63 Abs. 1 VerwGesG 2016 richten Sie diese bitte an:

VG Newsmedia GmbH

Schottenring 12/5, 1010 Wien

bzw.

office@vg-newsmedia.at