Beschwerdemöglichkeit für Mitglieder und Bezugsberechtigte
Gemäß § 63 Abs. 1 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 haben Verwertungsgesellschaften für ihre Mitglieder, Bezugsberechtigten und Verwertungsgesellschaften, für die sie Rechte wahrnehmen, ein Beschwerdemanagement einzurichten. Die Beschwerden können in elektronischer Form eingebracht werden. Für Beschwerden im Sinne des § 63 Abs. 1 VerwGesG 2016 richten Sie diese bitte an: